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   OLG Köln, 12.06.2015 - III-2 Ws 127/15   

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https://dejure.org/2015,14999
OLG Köln, 12.06.2015 - III-2 Ws 127/15 (https://dejure.org/2015,14999)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.06.2015 - III-2 Ws 127/15 (https://dejure.org/2015,14999)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Juni 2015 - III-2 Ws 127/15 (https://dejure.org/2015,14999)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 203; StGB § 211
    Tatnachweis der individuellen strafrechtlichen Verantwortlichkeit bezüglich des Massakers von Oradour-sur-Glane

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JR 2016, 264
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.12.1983 - 3 StR 330/83

    Gegenstand des Strafverfahrens - Bestimmtheit - Anforderungen - Erschießungen in

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2015 - 2 Ws 127/15
    Erforderlich ist vielmehr die hinreichende Wahrscheinlichkeit des Nachweises einer individuellen strafrechtlichen Verantwortlichkeit für einzelne Tötungsdelikte, die unter konkreter Beteiligung des Angeschuldigten begangen worden sind, was nach der Rechtsprechung des BGH grundsätzlich auch für Massenverbrechen wie Erschießungen durch Soldaten der deutschen Wehrmacht während des 2. Weltkriegs gilt (vgl. BGH, Urteil vom 21.12.1983 - 3 StR 330/83 -, zit. nach juris).
  • LG München II, 12.05.2011 - 1 Ks 115 Js 12496/08

    NS-Kriegsverbrechen: Demjanjuk zu fünf Jahren Haft verurteilt

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2015 - 2 Ws 127/15
    b) Soweit das Landgericht München II mit nicht rechtskräftig gewordenem Urteil vom 12.05.2011 ( Az 1 Ks 115 Js 12496/08; "Demjanjuk", zit. nach juris) zu einer Verurteilung des dortigen Angeklagten gekommen ist, weil es (allein) dessen Tätigkeit im Wach-/Bereitschaftsdienst in einem Konzentrationslager ohne weiteren konkreten Tatnachweis für ausreichend erachtet hat, hat das Landgericht diese - vom BGH nicht überprüfte - Rechtsprechung mit Recht als auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar angesehen.
  • BGH, 24.05.2018 - 4 StR 51/17

    Mord (Beihilfe durch Bewachung von Opfern bei der Ankunft im Konzentrationslager

    Allein die Zugehörigkeit des Angeklagten zu der für die umfassende Absicherung des Lagers zuständigen Organisationseinheit ("Totenkopfsturmbann') vermag eine Zurechnung aller von Angehörigen dieser Einheit abgesicherten Tötungen unter dem Gesichtspunkt der Beihilfe jedenfalls auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung nicht ohne Weiteres zu begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 3 StR 49/16, BGHSt 61, 252, 258 ff.; Urteil vom 20. Februar 1969 - 2 StR 280/67, NJW 1969, 2056, 2057; Momsen, StV 2017, 546, 550; siehe auch OLG Köln, JR 2016, 264, 265 f. (zur Beteiligung an Massenerschießungen)).
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